Lärmaktionsplanung
Friedrichsthaler Stadtrat verabschiedet 2. Stufe der Lärmaktionsplanung
Aufgrund von Europarecht sind die Städte und Kommunen verpflichtet, Lärmaktionspläne für ihr Gemeindegebiet aufzustellen.
Nach der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung, die im Jahr 2008 abgeschlossen wurde, hatte die Stadt Friedrichsthal das Schalltechnische Beratungsbüro GSB aus Nohfelden-Bosen beauftragt, die 2. Stufe dieser Planung zu erstellen. Nach der Offenlage der Entwurfsplanung im Dezember 2016 und Januar 2017 sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in diesem Zeitraum hat der Stadtrat der Stadt Friedrichsthal die Lärmaktionsplanung, 2. Stufe, in seiner Sitzung am 22. Februar 2017 beschlossen.
Stadtrat der Stadt Friedrichsthal verabschiedet die Lärmaktionsplanung 2018, 3. Runde
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan, Stufe IV, der Stadt Friedrichsthal
Der Stadtrat der Stadt Friedrichsthal hat in seiner Sitzung am 25. September 2024 den
Entwurf des Lärmaktionsplanes Stufe IV gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Planentwurf mit Karten wird gemäß der Richtlinie 2003/35/EG sowie gemäß dem Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten in der Zeit vom 30. September bis 03. November 2024 bei der Stadt Friedrichsthal, Fachbereich IV Bauen und Umwelt, Zimmer 028 bzw. 023, Rathaus, Schmidtbornstraße 12a, 66299 Friedrichsthal, zu den üblichen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Die Planunterlagen können auch hier eingesehen werden.
Stellungnahmen zu diesem Entwurf können gerne auch per Mail in diesem Zeitraum an die Mailadresse lapfriedrichsthal@friedrichsthal.de gerichtet werden.