Beauftragte
Naturschutzbeauftragte
Behindertenbeauftragte
Sinn und Zweck der Bestellung der Behindertenbeauftragten in der Stadt Friedrichsthal ist es, das Leben der behinderten Mitbürger und Mitbürgerinnen zu erleichtern und Hilfestellung zu geben. Die behinderten sollen Anlauf- und Kontaktstelle für behinderte Menschen sein.
Aufgaben und Tätigkeiten der Behindertenbeauftrragten
- Erstellung eines Behindertenberichtes (Bestandsaufnahme der Situation der Behinderten in der Stadt Friedrichsthal;
- Belange der behinderten Bürgerinnen und Bürger verdeutlichen und hierfür Verständnis wecken;
- Behindertenprobleme für die politische Diskussion aufbereiten;
- rechtzeitige Stellungnahme Behinderter zu wichtigen politischen und Verwaltungsentscheidungen herbeiführen;
- Informationsfluss zwischen allen beteiligten Einrichtungen, Ämtern, Verbänden und Einzelpersonen sichern;
- Zusammenarbeit mit einer Anlauf- und Kontaktstelle für Behinderte innerhalb der Stadtverwaltung.
Dabei können sie:
- aus ihrer Sicht und Erfahrung Verbesserungsvorschläge machen, ein Vorschlagsrecht haben bei baulichen Vorhaben und Veränderungen;
- Beschwerden und Vorschläge aus dem betroffenen Personenkreis entgegennehmen, auswerten und an die zuständigen Stellen weiterleiten;
- sich um die ordnungsgemäße Durchführung von Beschlüssen der Gremien kümmern, soweit es um Behindertenprobleme geht;
- sich um die Koordinierung der örtlichen Behinderteneinrichtungen, -verbände und Initiativen bemühen;
- eine sachbezogene Beratung und Öffentlichkeitsarbeit betreiben;
- jeweils nach einjähriger Tätigkeit einen Bericht dem Stadtrat vorlegen;
- die Einbeziehung Behinderter in das gesellschaftliche, sportliche und kulturelle Leben fördern.
Funktionelle Einbindung in städtische Entscheidungsabläufe, Stellung und Mitwirkung in den Gremien des Stadtrates
- Die Behindertenbeauftragten werden durch den Stadtrat der Stadt Friedrichsthal für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode des Stadtrates bestellt.
- Sie haben ein Teilnahmerecht mit beratender Stimme an allen Rats- und Ausschusssitzungen (außer Personalausschuss), wenn Tagesordnungspunkte zur Beratung anstehen, die für Behinderte von Bedeutung sein können.
- Ihnen wird eine monatliche Aufwandsentschädigung von DM 40,00 gezahlt.
- Zur Führung der Geschäfte der Behindertenbeauftragten stellt die Verwaltung die erforderlichen Sachmittel (Schreibmaterial, etc.) zur Verfügung.
Friedrichsthal, den 22. Juli 1998
W. Cornelius
Bürgermeister