Stadtrat der Stadt Friedrichsthal

Der Rat der Stadt Friedrichsthal besteht aus 27 Mitgliedern, aufgeteilt nach Fraktionen.

 

CDU 8
SPD 7
AFD 6
Bürger für Friedrichsthal 4
Linke 1
Grüne 1

CDU Fraktion

8 Sitze bestehend aus

Herrn Jochen Donnevert 
Frau Julia Grewe
Herrn Daniel Jung
Frau Gerlinde Plein-Erdmann
Frau Jacqueline Reimann-Jung
Herrn Sascha Veith
Herrn Bernhard Vinzent         
Frau Elsa Wainer

SPD Fraktion

7 Sitze bestehend aus

Herrn Peter Bickelmann
Herrn Dr. Alexander Götzinger
Frau Lydia Loos
Herrn Rainer Loos
Herrn Andre Nowak
Frau Monika Pacem
Frau Tanja Sebastian
 

AFD-Fraktion

6 Sitze bestehend aus

Herrn Stephan Maier
Herrn Werner Pabst
Herrn Bernd Schaule
Herrn Gerd Schon
Frau Heidemarie Schon
Herrn Norman Welte


Bürger für Friedrichsthal

4 Sitze bestehend aus

Frau Jennifer Hartmann
Frau Nadine Klein
Frau Karoline Wohlfahrt
Herrn Timo Wohlfahrt

DIE LINKE

1 Sitz bestehend aus

Herrn Jürgen Trenz

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

1 Sitz bestehend aus

Herrn Dr. Horst-Henning Jank
 

Die Beigeordneten sind die gesetzlichen Vertreter des Bürgermeisters.

Erste Beigeordnete: Frau Jacqueline Reimann-Jung
Beigeordneter:  Peter Bickelmann
 

CDU
Herrn Daniel Jung

SPD
Frau Tanja Sebastian
Herrn Andre Nowak

AFD
Herrn Gerd Schon

Bürger für Friedrichsthal
Frau Nadine Klein

Die Linke
Herrn Jürgen Trenz

Bündnis 90/Die Grünen
Herrn Dr. Horst-Henning Jank

Rechnungsprüfungsausschuss

Der Ausschuss ist zuständig für die Prüfung der Jahresrechnung gemäß § 101 KSVG und damit zusammenhängender Verfahrensfragen, sowie für die Vergabe von Prüfungsaufträgen. Für den Ausschussvorsitz gilt § 42 II KSVG entsprechend.

Werksausschuss

Der Ausschuss ist zuständig für alle Angelegenheiten der Eigenbetriebe (Immobilien, Bäder), entsprechend der Delegation in der jeweils gültigen Werkssatzung und für die Wohnungsangelegenheiten.

Kulturausschuss

Der Kulturausschuss ist zuständig für Angelegenheiten aus den Bereichen Jugendpflege, Kultur, Sport, Schule, vorschulische Erziehung , Erwachsenenbildung, Altenbetreuung, Tourismus, Behindertenbeauftragten und Sozialangelegenheiten.

Bau- und Umweltausschuss

Der Ausschuss ist zuständig für die Behandlung aller Bauangelegenheiten, für die Stadtentwicklungsplanung, die Bauleit- und Landschaftsplanung, die Erschließungsmaßnahmen, die Fachplanungen, die Gewerbeansiedlungen, die Stadtsanierung, das Programm "Soziale Stadt", die Naherholung und die Naherholungs-Zweckverbände, den Umwelt- und Naturschutz und die Naturschutzbeauftragten, die Landschaftspflege, den Öffentlichen Personennahverkehr, das Friedhofswesen, die Herstellung des Einvernehmens zu Vorhaben nach §36 Baugesetzbuch, soweit sie nicht in den gesetzlichen Zuständigkeitbereich des Bürgermeisters fallen (§68 Abs.3 LBO), die Anträge auf Eintragung einer Baulast auf städtischen Grundstücken.

Finanzausschuss

Der Ausschuß ist zuständig für Finanz- und Vermögensangelegenheiten, die Beratung der Haushaltssatzung und haushaltsrechtlicher Angelegenheiten, Abgabensatzungen, den Erwerb von Vermögensgegenständen und die Verfügung über Stadtvermögen in den Wertgrenzen zwischen 10.000,- bis 40.000,- Euro, wenn die Mittel haushaltsmäßig zur Verfügung stehen bzw. zur Verfügung gestellt werden können, Stundungen und Ratenzahlungen in den Wertgrenzen von 10.000,- bis 40.000,- Euro.

Haupt- und Personalausschuss

Der Ausschuss ist zuständig für die Behandlung von Grundsatzfragen, von Angelegenheiten der Kommunalverfassungen und des Stadtgebietes, von Fragen der Mitgliedschaft in Vereinen, Verbänden und Organisationen, des Stellenplanes, von Personalangelegenheiten, die Ernennung von Beamten der Besoldungsgruppe A8 bis A10, die Einstellung, Einstufung und Entlassung von Angestellten der Vergütungsgruppe Vc bis einschließlich IVb BAT, der Verwaltungsorganisation, alle Angelegenheiten aus dem Bereich Zentrale Verwaltung einschließlich der damit verbundenen Mittelbeschaffung.