Naherholungs-
gebiete —
Landschafts-
schutzgebiete

Das Landschaftsschutzgebiet am Quierschieder Kopf ist wegen seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes und zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes unter Schutz gestellt worden.

Der Hoferkopf mit dem Villinger Park ist als Naherholungsgebiet und als Lebensraum ein sehr wichtiges Gebiet in Ortsrandlage. Um diesen Lebensraum zu erhalten wurde das Gebiet unter Schutz gestellt, um die einzig verbliebene, dem Karbon anliegende Buntsandsteinfläche zu erhalten.

Die Weiheranlage im Trenkelbachtal wurde aufgrund ihrer ökologischen Bedeutung für viele Vogelarten unter Schutz gestellt.

Das Schutzgebiet „Am Grühlingswäldchen“ dient der Erhaltung und Entwicklung eines Grüngürtels innerhalb der bebauten Ortslage. Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten soll erhalten werden.

Das Biotop „Hesswiese Neuwies“ dient der Erhaltung, Pflege und Entwicklung eines durch verschiedene Vegetationsgemeinschaften geprägten Lebensraumes. Eine Seggen- und binsenreiche Nasswiese mit Silberpappelanpflanzung wurde als besonders schutzwürdig ausgewiesen. Ein weiteres Biotop befindet sich im Hofertal. Ein Teich mit ausgeprägter Laichkrautdecke und schmalem Ufersaum aus Mädesüß, Hochstaudenfluren, sowie Bachröhricht verdient besondere Aufmerksamkeit.