Nachrichten aus Friedrichsthal

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Datum / Uhrzeit:, 09:26 Uhr
Nachrichten

Informationen

Anlässlich der Bundestagswahl informiert die Stadt Friedrichsthal über den aktuellen Stand und weitere Vorgehensweisen. Auf Grund der vorgezogenen Wahl und den damit zeitlichen verbundenen Fristverkürzungen wird um Beachtung gebeten.

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden bis spätestens 02.Februar 2025 zugestellt. Falls kein Wahlbenachrichtigungsbrief zugeht, kann mit einem entsprechenden Ausweisdokument im Wahllokal am 23. Februar 2025 das Wahlrecht wahrgenommen werden. 

Wer nicht im Wahllokal wählen will, kann per Briefwahl abstimmen. Hierfür ist ein Antrag schriftlich oder persönlich mündlich (nicht telefonisch) bei der Stadtverwaltung zu stellen. 

Ein vorgefertigter Antrag auf die Übersendung von Briefwahlunterlagen befindet sich auf der Rückseite der zugesandten Wahlbenachrichtigung. Dieser kann ausgefüllt und unterschrieben dem Briefwahlbüro u. a. wie folgt zugehen:

  • durch Einwurf in einen der Rathausbriefkästen
  • Zusendung per Post (Porto ist selbst zu zahlen)
  • Abgabe im Briefwahlbüro.

Der Antrag auf Briefwahlunterlagen kann auch online gestellt werden:

  • hier drücken
  • per Scan des QR-Codes auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief.

Die Stimmzettel gehen den Kommunen voraussichtlich erst ab 06. oder 07. Februar 2025 zu.

Das Briefwahlbüro im Rathaus (barrierefrei), öffnet daher ab Donnerstag, dem 
06. Februar 2025.

Öffnungszeiten sind wie folgt:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag        08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Freitag, den 21. Februar 2025 (2 Tage vor der Wahl) 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

 

Bis zur Vorlage der Stimmzettel können die bis dahin eingegangenen Anträge zur Briefwahl, von der Verwaltung lediglich gesammelt und vorbereitet werden. Eine Bearbeitung und Versendung erfolgt zeitnah nach Eingang der Stimmzettel (ca. ab 07. bzw. 10. Februar 2025).

Sobald die Briefwahlunterlagen dem Wähler vorliegen, wird eine zeitnahe Rücksendung/Rückgabe empfohlen. Bei einer postalischen Rücksendung des Wahlbriefes ist unbedingt die Postlaufzeit zu berücksichtigen. Es sollte kein Wahlbrief nach Donnerstag, dem 20. Februar 2025 auf den Postweg gebracht werden. Zudem wird von einer Beantragung von Briefwahlunterlagen –mit anschließender Postversendung- nach Donnerstag, dem 20. Februar 2025 abgeraten. Hier wird vorsichtshalber die Abholung der Wahlunterlagen im Wahlbüro empfohlen.


NEU bei der Bundestagswahl 2025

  • Alle Wahlunterlagen (Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen) sind mit dem Aufdruck „Amtliche Wahlunterlagen“ versehen.
  • Um das Ausfüllen der Wahlbenachrichtigung zu erleichtern, ist diese personalisiert und muss nur noch an den farblich markierten Stellen ergänzt werden.
  • Das Wahllokal 6, bisher im Rechtsschutzsaal, muss wegen Sanierungsarbeiten in  den Anbau der Hoferkopfschule verlegt werden. Das neue Wahllokal befindet sich im Birkenweg 7 und ist barrierefrei.  

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: 
wahlamt@friedrichsthal.de oder an 06897/8568-120

Der Bürgermeister

gez.
C. Jung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird keine genderspezifische Sprache verwendet. 
Alle Formulierungen sprechen gleichermaßen alle Geschlechter an.